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   BGH, 13.06.2008 - 2 StR 200/08   

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https://dejure.org/2008,7084
BGH, 13.06.2008 - 2 StR 200/08 (https://dejure.org/2008,7084)
BGH, Entscheidung vom 13.06.2008 - 2 StR 200/08 (https://dejure.org/2008,7084)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 2008 - 2 StR 200/08 (https://dejure.org/2008,7084)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art. 13 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; § 46 StGB
    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation nur durch Feststellung der Verzögerung durch das Revisionsgericht; Vollstreckungslösung; keine besondere Belastung: Haftverschonung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Kompensation für eine Verfahrensverzögerung infolge einer späten Terminsanberaumung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2; MRK Art. 6 Abs. 1
    Bloßes Feststellen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung als deren Kompensation

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 268
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.02.2008 - 4 StR 666/07

    Zäsurwirkung auch bei Möglichkeit zu gesonderter Geldstrafe; Recht auf

    Auszug aus BGH, 13.06.2008 - 2 StR 200/08
    Der Senat kann unter diesen Umständen und unter Berücksichtigung auch, dass die Strafkammer strafmildernd nicht nur gewertet hat, dass die Tat bereits über sieben Jahre zurücklag, sondern auch ausdrücklich, "dass das Verfahren längere Zeit in Anspruch genommen hat, bis es zur Hauptverhandlung kam", ausschließen, dass der Tatrichter dem Angeklagten zur Kompensation der eingetretenen Verfahrensverzögerung über die bloße Feststellung des Rechtsverstoßes hinaus eine weitergehende Entschädigung zugebilligt hätte (vgl. hierzu auch BGH, Beschl. vom 21. Februar 2008 - 4 StR 666/07).
  • BGH, 27.08.2008 - 2 StR 267/08

    Doppelverwertungsverbot; (besonders) schwere Brandstiftung (Entwidmung eines

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass bei nicht gravierenden Verfahrensverzögerungen unter Umständen bereits die Feststellung des Vorliegens eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK eine ausreichende Kompensation darstellen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2008 - 4 StR 666/07 und vom 13. Juni 2008 - 2 StR 200/08).
  • BGH, 13.01.2010 - 3 StR 494/09

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Bemessung der Kompensation durch das

    In entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO hält der Senat die Feststellung der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung für ausreichend, um die - aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts minder schweren - Folgen des Verfahrensverstoßes auszugleichen (vgl. hierzu BGH, Beschl. vom 13. Juni 2008 - 2 StR 200/08 - BGH StV 2009, 692; EGMR NJW 2005, 3125, 3128).
  • OLG Hamm, 11.04.2013 - 1 RVs 18/13

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei auf die Interessen von Zeugen

    Die im vorliegenden Fall zur Kompensation ausreichende Feststellung des Vorliegens eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK kann der Senat selbst nachholen (BGH v. 13.06.2008 - 2 StR 200/08 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 27.11.2008 - 3 Ss 327/08 - juris), was er hiermit tut.
  • OLG Hamm, 19.03.2009 - 3 Ss 562/08

    Zur Zulässigkeit der Aufklärungsrüge; Ausbleiben des Angeklagten in der

    Bei dieser Sachlage kann der Senat ausschließen, dass die Kammer dem Angeklagten zur Kompensation der Verfahrensverzögerung über die bloße Feststellung dieses Rechtsverstoßes hinaus eine weitergehende Entschädigung zugebilligt hätte (vgl. hierzu: BGH 2. Strafsenat Beschluss v. 13. Juni 2008 - 2 StR 200/08; BGH 4. Strafsenat Beschluss v. 21. Februar 2008 - 4 StR 666/07).
  • OLG Hamm, 27.11.2008 - 3 Ss 327/08

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung, Kompensation

    Der Senat kann unter diesen Umständen und unter Berücksichtigung, dass die Strafkammer strafmildernd nicht nur gewertet hat, dass die Tat bereits lange zurücklag, sondern auch ausdrücklich die psychische Belastung des Angeklagten durch die lange Verfahrensdauer gewürdigt hat, ausschließen, dass der Tatrichter dem Angeklagten zur Kompensation der eingetretenen Verfahrensverzögerung über die bloße Feststellung des Rechtsverstoßes hinaus eine weitergehende Entschädigung zugebilligt hätte (vgl. hierzu: BGH Beschl. v. 13.06.2008 - 2 StR 200/08).
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